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44 News gefunden


Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3.300,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere Kund*innen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3660,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 4.000,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

"37. Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 76. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15. Juni 2018

"Das Heft 1/14 der "praxis der systemaufstellung" befasst sich mit Systemischer Pädagogik. Denn, so die Herausgeber, im Grunde war das Pädagogische immer Bestandteil der Aufstellungsarbeit. Beide Fachrichtungen schauen auf die Kinder, Pädagogen mit einem Erziehungsauftrag, Aufsteller mit dem Blick auf den familiären Kontext und in Kombination mit der Psychotherapie mit dem Blick auf die Seele des Kindes oder die der Erwachsenen, die bereits pädagogische Erfahrungen mit Eltern oder den Erziehungsbeauftragten hinter sich haben. Die systemische Sichtweise ist bisher nicht offizieller Bestandteil der Lehrerbildung, doch gibt es Pioniere wie Erika Gollor, Marianne Franke-Gricksch, Maria Hämmerle, Sieglinde Schneider und Barbara Innecken, von denen Sie Artikel im Heft finden. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Carl-Auer Newsletter - Juli 2014

"So behalten Sie als TherapeutIn den „Gesprächsfaden“ jederzeit in der Hand
Moderne Gesprächstechniken für Einzel- und Gruppentherapien
Praxisbeispiele alltäglicher und kritischer Gesprächssituationen als Lernhilfen
Neues in der 2. Auflage über ICF, Elternberatung, interkulturelle Kommunikation, Fallarbeit mit Kollegen

Entwickeln Sie Ihren persönlichen Beratungsstil

Dieses ganz besondere „Ratgeber“-Buch für die sprachtherapeutische Arbeit unterstützt Sie dabei mit übersichtlich strukturierten Informationen und klaren Praxisanleitungen zu Gesprächsführung und Beratung im Therapiealltag, veranschaulicht mit grafischen Darstellungen und vielen Praxisbeispielen.

Die nötigen Hintergrundinformationen

· Grundlagen der Kommunikation und der Psychologie
· Bewährte Beratungskonzepte, klientenzentriert und lösungsorientiert

Die konkreten Vorgehensstrategien

· Gesprächsplanung: Worauf sollten Sie achten?
· Gesprächsbausteine: u.a. zum Beziehungsaufbau, zur klientengerechten Informationsvermittlung, zur Konfliktbewältigung

· Besondere Gesprächssituationen: Was tun bei unschlüssigen Klienten? Bei Gefühlsausbrüchen? Oder wenn die „Chemie“ zwischen Therapeut und Klient nicht stimmt? Welche Faktoren sind in der Elternberatung wichtig?
· Beratung und Gesprächsführung in Gruppen
· Überlegungen zur Selbstsorge [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 01.04.2013

"Durch Zielgruppenorientierung wendet sich die Bildungs- und Berufsberatung an (bildungs-)benachteiligte Menschen und hat den Anspruch, Chancengleichheit zu fördern. Wird der Zielgruppenansatz diesem Anspruch aber tatsächlich gerecht? Diese und weitere Fragen zu Zielgruppenansätzen, ihrem Einsatz und Herausforderungen stellt die kürzlich erschienene Ausgabe der Online-Zeitschrift Bildungsberatung im Fokus.

Vorgangsweise und Kritikpunkte am Zielgruppenansatz
Carola Iller, Universität Linz, beschreibt die Vergangsweise und zentrale Kritik am Zielgruppenansatz. Will man beispielsweise Erwachsene ansprechen, die tendenziell nicht an Weiterbildung teilnehmen, so wird zunächst die Zielgruppe normativ als benachteiligt definiert. Basierend auf Daten zur Zielgruppe werden strukturelle Barrieren und subjektive Hinternisse identifiziert. Es folgen Maßnahmen zur Überwindung dieser Hürden. Häufig wird daran kritisiert, dass die Zielgruppeneinteilung nur mangelhaft zwischen den Einzelnen differenziert und der gesamte Ansatz von einem Defizit ausgeht. Diese Einwände seien berechtigt, so Iller, würden aber nicht gegen den Anspruch an gleichberechtige gesellschaftliche Teilhabe als Ziel lebensbegleitender Bildung und Beratung sprechen.

LotsInnen - neue Form der Zielgruppenansprache
Die deutsche StädteRegion Aachen geht neue Wege, um Bildungsungewohnte mit Bildungsberatung zu erreichen. Simone Bayer vom Bildungsbüro der StädteRegion beschreibt in ihrem Beitrag das Modell der Aachener Bildungsberatung, in dessen Zentrum die Aus- und Weiterbildung von BildungsberaterInnen steht. Diese werden allerdings durch eigens ausgebildete BeratungslotsInnen - (sozial-)pädagogische Fachkräfte oder ehrenamtlich Tätige - unterstützt. Die LotsInnen arbeiten beispielsweise in Familienzentren, engagieren sich in Stadtteilprojekten usw. und sind daher "Vertrauenspersonen" und gleichzeitig ExpertInnen für unterschiedliche Zielgruppen. Auch Erika Kanelutti-Chilas und Alexandra Kral ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 24/2012

"49. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung


Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2011, wird verordnet:


INHALTSVERZEICHNIS


1. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen

§ 1 Ziele

§ 2 Bevorzugte Aufnahme gemäß § 11b B-GlBG

§ 3 Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG

§ 4 Ausschreibungen

§ 5 Auswahlverfahren

§ 6 Maßnahmen zur Karriereplanung

§ 7 Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung

§ 8 Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Betreuungspflichten

§ 9 Kinderbetreuungsplätze

§ 10 Zusammensetzung von Kommissionen

§ 11 Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Frauenbeauftragten und der


Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

§ 12 Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 13 Sprachliche Gleichstellung

§ 14 Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 15 Information über einschlägige Rechtsvorschriften

2. Abschnitt - Umsetzung der Frauenförderungsmaßnahmen

§ 16 Zuständigkeit

§ 17 Dienstpflichten

3. Abschnitt - Schlussbestimmung

§ 18 Inkrafttreten und Außerkrafttreten [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.02.2012

4. Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3

Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010

St. Pölten (OTS/NLK) - Die Kinder- und Jugendabteilungen der NÖ
Landeskliniken bieten weiterhin das Gesundheitsprogramm "Durch Dick
und Dünn" für übergewichtige Kinder und Jugendliche an. In
Zusammenarbeit mit der Initiative "Gesundes Niederösterreich" werden
übergewichtige Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren Eltern zehn
Monate lang dabei unterstützt, ihre Ernährungsgewohnheiten und ihr
Freizeitverhalten zu verändern.

Im Mittelpunkt des Programms stehen Spaß und Motivation in der
Gruppe sowie das Schließen neuer Freundschaften beim gemeinsamen
Einkaufen, Kochen oder Sporteln. Teilnehmen können Kinder und
Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren, die ein Aufnahmegespräch und
eine ärztliche Aufnahmeuntersuchung absolvieren. Die Kurskosten
betragen für 120 betreute Einheiten 220 Euro, wobei bei regelmäßiger
Teilnahme 130 Euro Kaution rückerstattet werden.

Aktuell werden die Kurse an den Landeskliniken St. Pölten, Krems,
Zwettl, Mödling, Amstetten, Wiener Neustadt, Hollabrunn und
Mistelbach sowie von den Stadtgemeinden Tulln und Baden angeboten.
Alle Kinder, die sich zur Teilnahme anmelden, haben auch die
Möglichkeit, an dem Sommercamp des Programms "Durch Dick und Dünn"
teilzunehmen.

"Niederösterreich setzt mit seinen Vorsorgeprogrammen "Gesunde
Schule", "Gesunde Jause", "Bewegte Schule" und dem
Kariesprophylaxe-Programm "Apollonia 2020" bereits sehr früh bei der
Jugend an", betont dazu Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang
Sobotka.

Nähere Informationen und Anmeldung: Gesünder leben Hotline
02742/226 55 ...
Quelle: ots.at/Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 05.01.2011


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