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10 News gefunden


Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3.300,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere Kund*innen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3660,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 4.000,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

"37. Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 76. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15. Juni 2018

4. Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3

Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010

Die Kinder sind oft die Leidtragenden, wenn die Familie von Armut betroffen ist. Die schwierigen Lebensumstände spiegeln sich häufig in den schulischen Leistungen dieser Kinder wieder. Seit Anfang Dezember 2010 unterstützt der Verein WIENER LERNTAFEL aktiv diese Kinder mit kostenloser Lernhilfe. Ein Team aus Psychologen und ehrenamtlichen Lehrpersonal gibt diesen Kindern die Chance, ihre Leistungen in der Schule zu verbessern, ihr Potenzial zu erkennen und besser zu nutzen.

"WIENER LERNTAFEL" ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Schulkindern im Alter von 6 bis 14 Jahren aus ausschließlich finanziell und sozial benachteiligten Familien mit kostenloser LERNHILFE zu unterstützen. Neben dem Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, bietet der Verein auch Hilfe an, wenn es darum geht herauszufinden, welche Gründe für die Lernprobleme der Kinder verantwortlich sind und wie man sie beseitigen könnte.

Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Vereins im elften Wiener Bezirk statt. Zehn Einzel-Lernkojen bieten den Schulkindern die Möglichkeit ungestörter Lernhilfe. Die LERNHILFE ist zeitlich begrenzt, damit möglichst viele Kinder in den Genuss der Betreuung kommen können.
Kostenlose Lernhilfe und Informationsstelle

"Wenn es darum geht den Kindern eine Zukunft zu bieten, darf der sozial-familiäre Hintergrund keine Rolle spielen", erklärt Stefan Unterberger, Obmann des Vereins "WIENER LERNTAFEL". "Wir ermöglichen den von Armut betroffenen Familien kostenlos die schulischen Leistungen ihrer Kinder zu verbessern und ihnen so den Weg in eine bessere Zukunft zu ebnen".

"WIENER LERNTAFEL" steht den Familien auch mit Rat und Tat zur Seite. Die Eltern erhalten mehrsprachige schulrelevante Informationen über die verschiedenen Angebote, Förder- und Hilfsprogramme. "Viele Eltern wissen wenig bis gar nichts über die Förderprogramme und finden sich bei der Suche der richtigen Stellen nicht zurecht. Hier ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 21.01.2011

Geschätzte 600.000 Menschen in Österreich sind funktionelle Analphabeten. Das heißt, sie können nicht ausreichend lesen und schreiben. Sie können keine Straßenschilder, keine Zeitungen, keine Briefe lesen, keinen Einkaufszettel schreiben, kein Formular ausfüllen.

Neben den zahlreichen Schwierigkeiten im Alltag ist es vor allem die Scham, die Angst vor dem "Entdeckt-Werden", die diesen Menschen das Leben schwer machen. Selbst die eigene Familie weiß oft nichts von der Not der Betroffenen.

Laut PISA Studie 2006 können 14 bis 18 Prozent der Jugendlichen bei Verlassen der Pflichtschule nicht ausreichend Lesen und Schreiben. Wie kann das passieren? Die Bildungseinrichtungen zu verlassen, ohne einen Text sinngemäß erfassen zu können? Trotz Schulpflicht!

Lesen können heißt lernen können! Das Projekt A-Z in Wien bietet kostenlose Alphabetisierungskurse für Jugendliche und junge Erwachsene an. In einem ersten Informationsgespräch wird der Wissensstand des Teilnehmers ermittelt. Danach folgen individuell abgestimmte Unterrichtseinheiten.

Das Alfa-Telefon hilft

Als erwachsener Mensch das Lesen und Schreiben zu lernen, ist ein Schritt, der viel Mut erfordert. Doch hat man sich mal überwunden, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Basisbildungskurse werden in allen Bundesländern angeboten.

Das Alfa-Telefon Österreich informiert österreichweit und anonym über spezielle Bildungsangebote für Erwachsene, Kursorte in der näheren Umgebung, sowie Finanzierungsmöglichkeiten. Die Telefonnummer ist 0810 20 0810.

Weiterführende Information und Kontaktdaten zum Thema finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: oe1.orf.at/programm 24.6.2010

Die Organisation Frauen ohne Grenzen startet diesen Herbst die österreichweite Online-Umfrage zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Umfrage richtet sich an alle berufstätigen Männer und Frauen in ganz Österreich im Alter von 25 bis 45 Jahren. Den 15-minütigen Fragebogen finden Sie unter dem Link. ...

Am 1. November 2006 startete die österreichweite Bürgerinitiative QUALLE – für mehr QUALität in der LEgasthenietherapie.
Ausgehend von den Wiener Selbsthilfegruppen „Legasthenie-Eltern-Treff“ und „Selbsthilfegruppe für Erwachsene mit Legasthenie“ startete am 1. November 2006 die österreichweite Bürgerinitiative QUALLE. Gefordert wird eine bundesweite Verbesserung der aktuellen Situation der Legasthenie-Therapie.
In jeder Klasse in Österreich sitzen 1 bis 2 Kinder, die von einer Lese-Rechtschreibstörung, besser auch bekannt unter dem Begriff Legasthenie, betroffen sind. Aufgrund fehlender bzw. ungenügender Richtlinien zur Legasthenie-Therapie erhalten tausende Kinder in ganz Österreich eine falsche bzw. ungenügende Behandlung. Die akademische LRS-Therapeutin Kathrin Klingebiel: „Die falsch behandelten Kinder geraten in einen Teufelskreis, der sich bis ins Erwachsenenalter hineinzieht. Als Erwachsene leiden sie dann unter den Folgen, die nun nicht mehr nur Lesen und Schreiben betreffen, sondern auch ihr Selbstwertgefühl und das psychische Wohlbefinden.“ Um diesem „Teufelskreis Legasthenie“ entgegenzuwirken wurde in Zusammenarbeit von Eltern, Betroffenen und TherapeutInnen die QUALLE Bürgerinitiative ins Leben gerufen.
Die Bürgerinitiative steht ganz im Zeichen von Zusammenarbeit. Erstmals ziehen verschiedene Legasthenie-Vereine gemeinsam an einem Strang! Die Liste ist lang: Vom Berufsverband akad. LRS-TherapeutInnen (BALT) angefangen über den Österreichischen Bundesverband Legasthenie (ÖBVL), den Qualitätszirkel-Legasthenie und den Berufsverband für Legasthenietherapeuten und -therapeutinnen bis hin zu weiteren Vereinen in Österreich (siehe Homepage) und aus Deutschland unterstützen uns national und international zahlreiche namhafte Institutionen. Auch mit Beratungsstellen für Studierende in Wien konnte eine gute Zusammenarbeit aufgebaut werden.
Zurzeit werden fleißig Unterschriften gesammelt. Um Gehör im Parlament zu bekommen, benötigt die Bürgerinitiative 500 Unterschriften. ...
Quelle: Bürgerinitiative QUALLE

Am 1. November 2006 startet die österreichweite QUALLE Bürgerinitiative– für mehr QUALität in der LEgasthenietherapie. Gefordert wird eine nationale Überarbeitung der momentanen Situation.

Ausgehend von den medizinischen Selbsthilfegruppen „Legasthenie-Eltern-Treff“ und der „Selbsthilfegruppe für Erwachsene mit Legasthenie“ aus Wien startet am 1. November 2006 die österreichweite QUALLE Bürgerinitiative.

Tausende Kinder in ganz Österreich erhalten aufgrund fehlender bzw. ungenügenden Richtlinien zur Legasthenietherapie eine falsche bzw. ungenügende Behandlung. Die akad. LRS-Therapeutin Kathrin Klingebiel: „Die falsch behandelten Kinder geraten in einen Teufelskreis, der sich bis ins Erwachsenenalter hineinzieht. Als Erwachsene leiden Sie dann unter den Folgen, die nun nicht mehr nur Lesen und Schreiben betreffen, sondern auch ihr Selbstwertgefühl und das psychische Wohlbefinden.“ Um diesem „Teufelskreis Legasthenie“ entgegenzuwirken und wurde in Zusammenarbeit von Eltern, Selbstbetroffenen und TherapeutInnen die QUALLE Bürgerinitiative ins Leben gerufen.

Legasthenie:
Der Begriff steht für die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als »umschriebene Entwicklungsstörung« definierte Lese-Rechtschreibstörung (Quelle: ICD-10).

Die Fakten:
Nach neuesten Studien sind ca. 8% der Bevölkerung von Legasthenie in ihrer stärksten Form betroffen, weitere 7 bis 10% leiden unter leichteren Abstufungen.

Die aktuelle Situation:
In Österreich werden zwar Diagnosen nach ICD-10 vergeben, dann jedoch sind Betroffene auf sich allein gestellt. Lehrer, Psychologen und Ärzte sind unsicher, an wen sie weiterleiten sollen. Der Wildwuchs im »Legastheniemarkt« steigt und steigt, der Begriff »Legasthenietherapeut« ist nicht geschützt, quasi jeder kann sich so nennen und mit unwissenschaftlichen Methoden mehr Unheil als Heil anrichten.

Forderungen:
Die Schaffung eines gesetzlich geregelten Berufes zum Legasthenie-Spezialisten
Legasthenie ...
Quelle: QUALLE Bürgerinitiative


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