Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der PsychotherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als PsychotherapeutIn eingetragen sind - PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als PsychotherapeutIn mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische PsychologInnen oder als GesundheitspsychologInnen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als PsychologIn tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psychologen/Psychologinnen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen PsychologInnen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen mit aufrechter oder ruhender Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung in Österreich - LebensberaterInnen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Gewerbeberechtigung (aufrecht oder ruhend) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung; LebensberaterInnen in Ausbildung unter Supervision: Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung; oder Nachweis des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und SozialberaterIn in Ausbildung unter Supervision“ zu führen; |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben - MediatorInnen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Ausbildungsbestätigung für Mediation |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben. 2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten. 3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen, KlientInnen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren. |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Ausbildung in Kunsttherapie absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Ausbildungsbestätigung für Kunsttherapie |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der offiziellen MusiktherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind Erforderlicher Nachweis: Eintragung in die offizielle MusiktherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten |
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