Um in den Expertenpool Trauerbegleitung beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise:
- Nachweis über die aktive Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung) und
- Nachweis über den Abschluss des Fortbildungslehrganges für Lebens- und Sozialberater:innen (psychosoziale Beratung) für Trauerbegleitung (nach den Vorgaben des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung; siehe Anlage), oder Nachweis über den Abschluss einer Trauerbegleitungsausbildung, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ dem Fortbildungslehrgang für Lebens- und Sozialberater:innen für Trauerbegleitung entspricht und
- Bestätigung durch eine/n beim Fachverband eingetragene/n Supervisor:in oder Expert:in für Trauerbegleitung (Einzelsupervision, mindestens 5 Einheiten), über die Supervision von 40 dokumentierten Trauerbegleitungseinheiten in mindestens 5 Beratungsfällen (ab Fortbildungsbeginn).
Folgende Kriterien gelten ab 2024:
- Nachweis über Abschluss der Fort-/Weiterbildung
- 250 Std./10 ECTS/86 Präsenzzeitstd. (analog)
- Die Zeitstunden (ECTS) umfassen den erforderlichen Workload (analoger Präsenzunterricht, Vor- und Nachbearbeitung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung).
- Fort-/Weiterbildung darf keine berufsfremden Inhalte aufweisen.
- Einzelsupervisionsnachweis inkl. Bestätigung der 40 supervidierten Beratungseinheiten
- 5 Einzelsupervisionseinheiten bei einem/einer beim Fachverband eingetragenen Expert:in (TB/SU) über die o.a. Praxis
Quelle: https://firmen.wko.at/suche_le... / vom 27.12.2023