"Auch wenn Ihr Kind mit einer Frühwarnung nach Hause kommt. Noch ist nichts verloren. Das sind Ihre Rechte.
Das „Frühwarnsystem“ in der Schule soll sicherstellen, dass Sie entsprechende Beratung bekommen, wie ein negativer Abschluss Ihres Kindes zu verhindern ist.
■ Die Frühwarnung sollte am besten nach der ersten zählbaren negativen Note des
zweiten Semesters kommen. Verlangen Sie sofort nach der Benachrichtigung einen
Termin für das beratende Gespräch. Im Gesetz ist die Beratung vorgesehen. Sinnvoll
ist ein möglichst früher Zeitpunkt. Dann kann die geforderte Beratung ohne Zeitdruck
erfolgen.
■ Ziel der Beratung ist, leistungsfördernde Maßnahmen zu erarbeiten. Im Gespräch
sollten die Lerndefizite und Fördermöglichkeiten besprochen werden.
■ Die LehrerInnen sind verpflichtet, zumindest den Schüler oder die Schülerin
über die drohende negative Beuteilung zu informieren und zu beraten. Das Gesetz
sieht ausdrücklich Beratung für SchülerInnen und Erziehungsberechtigte vor.
■ Achtung: Die Beratung hat nur Informationscharakter. Unterlassen LehrerInnen die
Beratung, kann Ihr Kind trotzdem ein Nicht genügend bekommen. Freilich begehen
LehrerInnen eine Dienstrechtsverletzung, wenn sie nicht beraten. [...]"
Info über Elternrechte bei der Schulinfo des Unterrichtsministeriums, 0810 20 52 20
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http://ftp01.edvgnet.at/ftp1/akwien/akfs/AKFSMai2011/Quelle: AK für Sie 05/2011 Seite 24