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"Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, wird vom Ungültigwerden der Kindermiteintragung nicht berührt."

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/newsle...
Quelle: HELP.gv.at Newsletter März 2012


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