Zitat: Augustin 329 - 10/2012
" Die aktuellen Einsparungen der Wiener Gebietskrankenkasse erschweren den ohnehin limitierten und diskriminierenden Zugang zur Psychotherapie. Die lückenhafte Versorgung lässt nicht nur psychisch kranke Menschen im Stich, sondern hat auch auf gesellschaftlicher Ebene einen hohen Preis zur Folge, kritisieren die Interessensvertretungen der Therapeutinnen und Therapeuten.
Simone Grössing 03.10.2012
Vergangenen Februar kündigte die Wiener Gebietskrankenkasse Kürzungen der Psychotherapie an. Bis zum Frühjahr 2013 sollen keine Neuanträge mehr aufgenommen werden, das Stundenkontingent sei seitens der Psychotherapeut_innen überzogen worden, die überschüssigen Stunden müssen nun abgebaut werden. Die Vereinigung Österreichischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VÖPP) protestierte prompt gegen dieses Vorhaben – die Sparmaßnahme treffe die Patient_innen hart, da sie auf die Kassaplätze und Zuschüsse angewiesen sind, meint die VÖPP in einer Presseaussendung.
Im Juni wurde dann verlautbart, dass die Psychoanalyse künftig nicht mehr von den Kassen bezahlt werden soll. Während in Deutschland drei verschiedene Therapieformen von den Kassen finanziert werden, sind es in Österreich einundzwanzig und damit eindeutig zu viel – so die WGKK. Die Psychoanalyse sei außerdem mit mindestens zwei Stunden pro Woche über mindestens zwei Jahre hinweg einfach zu kostspielig für die Krankenkasse. Auch hier gingen die Wogen bei den Psychotherapeut_innen in die Höhe: «Psychoanalyse ist bei Persönlichkeitsstörungen wissenschaftlich nachgewiesen hoch wirksam und führt durch strukturelle Persönlichkeitsveränderung nachhaltig zum Erfolg,“ hieß es seitens des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVPs). Studien ergeben außerdem, dass längerfristige Therapien erfolgreicher seien als Kurztherapien. Die Psychoanalyse sei so eine unverzichtbare Therapieform.
Eine weitere Maßnahme, die den Zugang zur Psychotherapie bald zusätzlich erschweren wird, betrifft das Bewilligungsverfahren, das ab sofort strikter geregelt werden soll. Laut ÖBVP sollen dabei Patient_innen, vor der Genehmigung des Kostenzuschusses, noch detaillierter befragt werden – unter anderem über Suizide, Depressionserkrankungen und Vorbelastungen in der Familie. Höchst intime Daten, für deren Anonymisierung die WGKK, laut ÖBVP, nicht einmal garantieren kann. [...]"
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http://www.augustin.or.at/article2059.htmQuelle: Augustin Nr. 329/2012 vom 03.10.2012 Seite 12,13 Ressort: tun & lassen