"Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Menschen mit Beeinträchtigungen unter anderem selbst entscheiden können, wie und wo sie wohnen wollen. In Oberösterreich wird diese Konvention durch das Oö. Chancengleichheitsgesetz umgesetzt. Leider finden LinzerInnen mit Beeinträchtigung auf Linzer Stadtgebiet zu wenig Angebote zum Wohnen vor: Von den rund 370 betroffenen LinzerInnen erhält nur ein Viertel diese Leistung auf Linzer Stadtgebiet. Gleichzeitig haben weitere 700 LinzerInnen Wohnbedarf angemeldet, rund zwei Drittel davon für einen voll betreuten Wohnplatz. „Darum braucht es für diese Gruppe dringend weitere Wohnmöglichkeiten in Linz, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sie in einem so überwiegenden Ausmaß wie bisher freiwillig aus der Stadt, ihrem gewohnten Wohnumfeld und weit entfernt von ihrer Familie wegziehen wollen,“ so der Linzer Sozialreferent, Vizebürgermeister Klaus Luger. Vorrangig geht es um die Gruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen, die unter den angemeldeten Personen den größten Anteil stellt.
Für die Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes werden die Kosten für die Leistungen vom Land anteilig auf die Gemeinden umgelegt. Der Linzer Beitrag ist dabei innerhalb von fünf Jahren um rund ein Viertel auf mehr als 18 Millionen Euro gestiegen. „Linz nimmt seinen Teil der Verantwortung also auch in diesem Bereich wahr,“ so Luger. „Unsere Forderung nach einer etwas mehr bedarfsorientierten Verfügbarkeit von Leistungen in Linz erscheint mir deshalb, auch im Interesse der Betroffenen und ihrer Familien, mehr als gerechtfertigt. Sollte es im Rahmen des derzeitigen Landes-Sozialbudgets bzw. der geplanten Ausbauinitiative nicht möglich sein, dem Linzer Ansuchen nachzukommen, müsse das Land eben über ein Sonderbudget nachdenken. Das sind wir den betroffenen Menschen schuldig.“
Situation in Oberösterreich
Der Sozialreferent in der oberösterreichischen Landesregierung, Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl, hat zuletzt deutlich klargemacht, dass es oberösterreichweit Probleme bei der Umsetzung des oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention gebe. Insbesondere der Bedarf an Wohnbetreuung sowie an Arbeits- und Beschäftigungsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigung sei unter den gegebenen budgetären Rahmenbedingungen bei weitem nicht zu decken. So wurden 2012 zwar 3.766 Personen in einer voll- oder teilbetreuten Wohnform begleitet, gleichzeitig waren aber weitere 3.314 Personen für einen Wohnplatz vorgemerkt. Das ergibt einen Erfüllungsgrad von gerade 53,2 Prozent. [...]"
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http://www.linz.at/presse/2013/201305_68344.aspQuelle: News aus Linz-Soziales 13.05.2013
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