Familienbeihilfe
Ab 1. Jänner 2011
Die Höhe des Betrags, den ein volljähriges Kind dazuverdienen kann, ohne dass die Familienbeihilfe wegfällt, wird von derzeit 9.000 Euro pro Jahr auf 10.000 Euro pro Jahr angehoben.
Der Mehrkindzuschlag, den Familien mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 55.000 Euro für das dritte und jedes weitere Kind erhalten, wird von 36,4 Euro auf 20 Euro pro Kind gesenkt.
Die "13. Familienbeihilfe" – Schulstarthilfe - im September entfällt, stattdessen wird für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren im September ein Schulstartgeld von jeweils 100 Euro ausbezahlt.
Ab 1. März 2011
Die Gewährung der Familienbeihilfe für drei Monate nach Beendigung der Berufsausbildung sowie für arbeitsuchende Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr entfällt. Die Zeit zwischen Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn eines Studiums bleibt jedoch abgedeckt.
Ab 1. Juli 2011
Die Familienbeihilfe wird ab 1. Juli 2011 nur noch bis zum 24. Lebensjahr gewährt (bisher bis zum 26. Lebensjahr). Für folgende Personenkreise wird die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt:
* Mütter bzw. Schwangere
* Personen, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolvieren bzw. absolviert haben
* Erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden
* Studierende, deren Studium mindestens zehn Semester dauert
* Personen, die vor dem Studium eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben
Schulbücher
Ab 1. September 2011
Der Selbstbehalt für alle Schulbücher entfällt ersatzlos.
Stand: 23.12.2010
http://www.help.gv.at/Content.Node/340/Seite.34060691.htmlQuelle: HELP.gv.at-Sondernewsletter zum Jahreswechsel 2010/2011