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"201. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Auf Grund des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2011, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung – NAG-DV), BGBl. II Nr. 451/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 498/2009, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift des 1. Abschnittes wird das Zitat „Abs. 3“ durch das Zitat „Abs. 2“ ersetzt.
2. In der Überschrift des § 1 wird das Wort „Aussehen“ durch das Wort „Form“ ersetzt.
3. Die Überschrift des § 2 lautet:
„Aufenthaltstitel“

4. § 2 Abs. 1 lautet:
„(1) Ein Aufenthaltstitel zur Niederlassung kann erteilt werden als:
1. „Rot-Weiß-Rot – Karte“ (§ 8 Abs. 1 Z 1 NAG);
2. „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ (§ 8 Abs. 1 Z 2 NAG);
3. „Blaue Karte EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 3 NAG);
4. „Niederlassungsbewilligung“ (§ 8 Abs. 1 Z 4 NAG);
5. „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ (§ 8 Abs. 1 Z 5 NAG);
6. „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ (§ 8 Abs. 1 Z 6 NAG);
7. „Daueraufenthalt – EG“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 NAG);
8. „Familienangehöriger“ (§ 8 Abs. 1 Z 8 NAG);
9. „Daueraufenthalt – Familienangehöriger“ (§ 8 Abs. 1 Z 9 NAG).“

5. In § 2 Abs. 3 werden die Wortfolge „„Niederlassungsbewilligung“ und „Aufenthaltsbewilligung“ sind“ durch die Wortfolge „sind gegebenenfalls“ und der Klammerausdruck „(Abs. 1 oder 2)“ durch den Klammerausdruck „(Abs. 2)“ ersetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_II_20...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.06.2011


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