"49. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2011, wird verordnet:
INHALTSVERZEICHNIS
1. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen
§ 1 Ziele
§ 2 Bevorzugte Aufnahme gemäß § 11b B-GlBG
§ 3 Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG
§ 4 Ausschreibungen
§ 5 Auswahlverfahren
§ 6 Maßnahmen zur Karriereplanung
§ 7 Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
§ 8 Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Betreuungspflichten
§ 9 Kinderbetreuungsplätze
§ 10 Zusammensetzung von Kommissionen
§ 11 Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Frauenbeauftragten und der
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
§ 12 Schutz der Würde am Arbeitsplatz
§ 13 Sprachliche Gleichstellung
§ 14 Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 15 Information über einschlägige Rechtsvorschriften
2. Abschnitt - Umsetzung der Frauenförderungsmaßnahmen
§ 16 Zuständigkeit
§ 17 Dienstpflichten
3. Abschnitt - Schlussbestimmung
§ 18 Inkrafttreten und Außerkrafttreten [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_49...Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.02.2012