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"49. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung


Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2011, wird verordnet:


INHALTSVERZEICHNIS


1. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen

§ 1 Ziele

§ 2 Bevorzugte Aufnahme gemäß § 11b B-GlBG

§ 3 Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG

§ 4 Ausschreibungen

§ 5 Auswahlverfahren

§ 6 Maßnahmen zur Karriereplanung

§ 7 Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung

§ 8 Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Betreuungspflichten

§ 9 Kinderbetreuungsplätze

§ 10 Zusammensetzung von Kommissionen

§ 11 Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Frauenbeauftragten und der


Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

§ 12 Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 13 Sprachliche Gleichstellung

§ 14 Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 15 Information über einschlägige Rechtsvorschriften

2. Abschnitt - Umsetzung der Frauenförderungsmaßnahmen

§ 16 Zuständigkeit

§ 17 Dienstpflichten

3. Abschnitt - Schlussbestimmung

§ 18 Inkrafttreten und Außerkrafttreten [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_49...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.02.2012


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