"66. Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz - SMSG geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundesbehindertengesetzes
Das Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2013, wird wie folgt geändert:
1. Im § 8 Abs. 2 Z 3 entfällt der Strichpunkt und wird folgende Wortfolge angefügt:
„insbesondere im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020;“
2. § 9 Abs. 1 Z 3 lautet:
„3. je ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen,“
3. § 9 Abs. 1 Z 7 lautet:
„7. acht Vertreter/Vertreterinnen der organisierten Menschen mit Behinderung, der organisierten Selbstvertreter und der organisierten Kriegsopfer,“
4. Im § 9 Abs. 1 Z 9 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 10 angefügt:
„10. der/die Vorsitzende des Monitoringausschusses (§13).“
5. Im § 13a Abs. 2 Z 3 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 4 angefügt:
„4. die in Umsetzung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ getroffenen Maßnahmen.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_I_66/...Quelle: 114. Newsletter der BGBl.-Redaktion 11.08.2014