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1207 News gefunden


Utl.: Oberhauser, Schelling und Stöger wollen Reformpläne der Bundesregierung fortsetzen

Wien (PK) - Die heutige Sondersitzung bot den drei neu angelobten MinisterInnen Gelegenheit, vor den Abgeordneten des Nationalrats zu aktuellen Fragen ihres Ressorts kurz Stellung zu nehmen. Sabine Oberhauser betonte als Nachfolgerin von Minister Stöger im Gesundheitsressort, dass sie sich für die Erhaltung eines allen zugänglichen Gesundheitssystems einsetzen werde. Finanzminister Hans Jörg Schelling bekräftigte die Notwendigkeit von Budgetdisziplin und sagte, der Fahrplan für die Steuerreform werde eingehalten. Alois Stöger, der als neuer Verkehrsminister bestellt wurde, gab Erklärungen zu den Schwerpunkten seines nunmehrigen Ressorts ab, wie etwa Breitbandnetze und Mobilität.

Gesundheitsministerin Oberhauser will solidarisches Gesundheitssystem bewahren

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser unterstrich in ihrer Stellungnahme ihre Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des österreichischen Gesundheitssystems und ortete die Zunahme der Bürokratie als eines seiner Hauptprobleme. Es müsse in Zukunft wieder mehr Zeit für die PatientInnen zur Verfügung stehen, meinte sie. Grundsätzlich dürfe es nicht dazu kommen, dass der Zugang zu medizinischen Leistungen von der individuellen Finanzkraft abhänge, wie es in anderen Ländern oft der Fall sei. Sie werde sich mit allen Kräften für den Erhalt des solidarischen Systems der Gesundheitsversorgung in Österreich einsetzen, sagte die neue Gesundheitsministerin.

Ulrike Königsberger-Ludwig (S) lobte die klare Haltung der neuen Ministerin und zeigte sich erfreut über ihr Bekenntnis zu einem hohen Niveau an Gesundheitsleistungen für alle. Hier habe ihr Amtsvorgänger trotz eines schwierigen Umfeld bereits viel erreicht. Sie erinnerte etwa daran, dass es unter Alois Stöger gelungen sei, die Krankenkassen bei einem gleichzeitigen Ausbau der Leistungen zu sanieren, sagte die SPÖ-Abgeordnete.

ÖVP-Gesundheitssprecher ...
Quelle: www.ots.at OTS0201, 2. Sep. 2014, 19:51
Pressemeldung

"Sozialwissenschaftliche Studie

Die Risiken innerhalb der Eltern-Kind-Beziehung gelten neben biologischen und sozialen Faktoren als häufigste Wirkmechanismen für das Entstehen von psychischen bzw. Verhaltens­auffälligkeiten von Kindern. Vaidilutė Asisi untersucht die Beziehung des Kindes sowohl zur Mutter als auch zum Vater und identifiziert dabei jene Verhaltensmerkmale, die eine gelungene Interaktion von einer Interaktionsstörung unterscheiden und somit unmittelbar mit der psychosozialen Entwicklung des Kindes einhergehen. Die Autorin zeigt bestehende Zusammenhänge anhand einer Stichprobe von 2- bis 3½-jährigen Kindern und deren Eltern. Hinweise auf Interaktionsstörungen sind u. a. die durch die Eltern berichteten kindlichen Probleme, der aus der Beziehung mit dem Kind entstehende Stress sowie mangelnde soziale Unterstützung. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 04.09.2014
Buch Familie Newsletter Studie

"Renommiert: Geschrieben von den deutschsprachigen Experten auf diesem Gebiet
Repräsentativer Überblick: Praxis der Beratung und Psychotherapie von Säuglingen und Kleinkindern (0-3 Jahre)
Praxisorientiert: Für Familienhelfer, Berater und Psychotherapeuten

Das umfassende Handbuch zur Beratung und Psychotherapie: 0-3 Jahre

Dieses Buch versammelt die renommierten deutschsprachigen Experten auf dem Gebiet. Durch die Ausweitung auf Kleinkinder wird der Bereich der frühen Kindheit von 0 bis 3 Jahren abgedeckt. Das Buch stellt nicht nur Beratungskonzepte dar, sondern auch darüber hinausgehende vertiefende psychotherapeutische Behandlungskonzepte. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 04.09.2014
Buch Kinder Newsletter

"Mit dem Projekt "ElternWissen - gemeinsam stark" ging diesen Sommer ein niederschwelliges und innovatives Angebot der Elternbildung in Tirol zu Ende. Es bot einen Raum, in dem sich Eltern und Bezugspersonen von Kindern austauschen konnten. Ziel der ProjektbetreiberInnen war, Mütter, Väter und Bezugspersonen von Kindern zwischen fünf und elf Jahren dabei zu unterstützen, ihre Kinder bestmöglich auf deren Bildungswegen zu begleiten. Zielgruppenadäquate Bildungsangebote sollten für Bildungsthemen sensibilisieren und zum Empowerment von Eltern beitragen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 162/2014
Familie Jugendliche Newsletter

"Von 1. bis einschließlich 5. September ist im Familienzentrum Pichling kein Betrieb. Die Serviceeinrichtung an der Heliosallee 84 hat ab Montag 8. September 2014 wieder geöffnet. Nach dieser Ferienpause findet die erste Eltern-/Mutterberatung am Dienstag 9. September, zwischen 14 und 16.30 Uhr statt. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: News aus Linz-Soziales 25.08.2014
Familie Pressemeldung

"Neun Wochen Sommerferien stellen Eltern und Erziehungsberechtigte vor eine Herausforderung in Sachen Betreuung. Neben dem Angebot der Kindergärten und Schülerhorte sowie den Initiativen „Ferienzug“ und „TeenXpress“ wird seit vergangenem Jahr eine Betreuung an Innsbrucker Pflichtschulstandorten geboten. Diesen Sommer steht das Angebot an der VS Innere Stadt und der VS Reichenau zur Verfügung. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: IBK Info RSS Feed - Aktuelle Meldungen 12.08.2014
Kinder Newsletter

"66. Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz - SMSG geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Bundesbehindertengesetzes

Das Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im § 8 Abs. 2 Z 3 entfällt der Strichpunkt und wird folgende Wortfolge angefügt:

„insbesondere im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020;“

2. § 9 Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. je ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen,“

3. § 9 Abs. 1 Z 7 lautet:

„7. acht Vertreter/Vertreterinnen der organisierten Menschen mit Behinderung, der organisierten Selbstvertreter und der organisierten Kriegsopfer,“

4. Im § 9 Abs. 1 Z 9 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 10 angefügt:

„10. der/die Vorsitzende des Monitoringausschusses (§13).“

5. Im § 13a Abs. 2 Z 3 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 4 angefügt:

„4. die in Umsetzung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ getroffenen Maßnahmen.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link ...
Quelle: 114. Newsletter der BGBl.-Redaktion 11.08.2014
Gesetz Newsletter

"Im Eltern-Kind-Zentrum Ebelsberg-Ennsfeld ist von 11. bis einschließlich 14. August 2014 kein Betrieb. Die Einrichtung ist ab Montag, 18. August, wieder geöffnet. Dies ist auch der erste Termin für die Eltern-/Mutterberatung von 9 bis 11.30 Uhr nach der Ferienpause. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: News aus Linz-Soziales 04.08.2014
Newsletter

"53. Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, wird wie folgt geändert:

1. Im § 8 wird nach dem Abs. 6 folgender Abs. 6a eingefügt:

„(6a) Für eine Person, bei der eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 lit. c festgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe, wenn sie in einem Kalenderjahr ein Einkommen bezieht, das die in § 5 Abs. 1 festgelegte Grenze übersteigt. Wenn das Einkommen in einem nachfolgenden Kalenderjahr unter der in § 5 Abs. 1 festgelegten Grenze liegt, lebt der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe wieder auf. Wenn die Erwerbsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 lit. c als Dauerzustand festgestellt wurde, ist kein weiteres Sachverständigengutachten erforderlich.“ [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 109. Newsletter der BGBl.-Redaktion 01.08.2014
Familie Gesetz Newsletter

"Richtige Babypflege, Informationen zur Entwicklung des Kindes sowie rechtliche Auskünfte rund um den Nachwuchs sollen werdende Eltern auf das Kommende gut vorbereiten. Einmal wöchentlich - an insgesamt fünf Abenden zu je 90 Minuten - referieren Fachleute aus dem Ärztlichen Dienst, eine Hebamme, eine Psychologin, eine Juristin sowie eine Sozialarbeiterin zu diesen umfassenden Themen. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Stadt Graz: RSS 2.0 der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Information 29.07.2014
Familie Kinder Pressemeldung


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