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1210 News gefunden


Viel Information für ein friedliches Miteinander von Mensch und Hund in Wien

Zu einer großen Ferienaktion rund um den Hund lädt der Verein Schulhund.at - Rund um den Hund gemeinsam mit der Tieranwaltschaft am Wochenende 15. - 17. Juli nach Floridsdorf ein. "Uns geht es darum, die Hundehaltung von allen Seiten zu beleuchten und viele Expertinnen und Experten zu Wort kommen zu lassen, was bei der Haltung eines Vierbeiners wichtig ist", betont Veranstalterin und Hundeexpertin Elisabeth Mannsberger vom Schulhunde-Projekt "Rund um den Hund".

Das Programm am 3. Ferienwochenende ist vielseitig und bietet auch Unterhaltung für die ganze Familie. Eröffnet wird am Freitag, den 15. Juli um 16 Uhr mit Vorführungen von Schulhunden, Rettungshunden, Polizeihunden und Dogdancing. Auch am Samstag und Sonntag - jeweils ab 10 Uhr - stehen zu jeder vollen Stunde Vorführungen am Programm, auch "1.Hilfe für den Hund" und dog-agility werden Thema sein. Es gibt am Wochenende durchgehende Informationen von der Tierschutzombudsstelle zum Hundeführschein, weiters alles zu Hundehaltung und Hundeerziehung. "Wir wollen Körpersprache des Hundes vermitteln und setzen mit unseren Maßnahmen auf Unfallprävention", erläutert Mannsberger. Desweitern gibt es Ernährungsberatung, Freizeittipps für Hundehalter und von der MA 48 auch Infos rund um die Sauberkeit und die Kontrollen der WasteWatcher. Natürlich kommen auch Spiel und Spaß nicht zu kurz: Für die Kinder wird es eine Malstation und eine Rätselralley geben. Auch eine Tombola für Erwachsene mit tollen Preisen ist ein täglicher Fixpunkt. ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 11.07.2011
Pressemeldung

"Bis jetzt hat sich die neue Justizministerin Beatrix Karl zum Thema "gemeinsame Obsorge" nach einer Scheidung oder einer Trennung nicht positioniert, die Pläne ihrer Vorgängerin liegen jedoch noch auf dem Tisch. Um zu verhindern, dass diese Realität werden, fordern die Mitglieder des Frauen-Ausschusses des Österreichischen Städtebundes die Ministerin daher auf, "die geplanten Neureglungen zur gemeinsamen Obsorge in der derzeitigen Fassung nicht umzusetzen". Eine entsprechende Resolution wurde vom Frauenausschuss einstimmig beschlossen und an die Ministerin weitergeleitet.

Zum Hintergrund: Die ehemalige Justizministerin Bandion-Ortner hatte im Februar 2011 einen Neuentwurf des bestehenden Gesetzes vorgelegt, als dessen wesentlichste Veränderung zur derzeitigen Regelung wohl die automatische gemeinsame Obsorge bezeichnet werden kann. Dies würde bedeuten, dass bei genau jenen ehemaligen Paaren, die sich nicht mehr verstehen, ein Elternteil den anderen zur gemeinsamen Obsorge zwingen kann. "Das Kindeswohl ist das oberste Gut, das es bestmöglich zu wahren gilt, absichtlich eine solch aufgeladene Situation erzeugen zu wollen, entspricht nicht dem Kindeswohl", so die Vorsitzendes des Frauenausschusses des Österreichischen Städtebundes, die Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger. In der jetzigen Regelung besteht bereits die Möglichkeit auf die gemeinsame Obsorge. Diese beantragen dann in erster Linie zwei Menschen, die dies auch wollen und die noch so gut miteinander auskommen und so viel Vertrauen zueinander haben, dass sie zusammen Entscheidungen treffen können. Dort, wo aufgrund internationaler Vorgaben gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils möglich gemacht werden muss, braucht es Begleitmaßnahmen für die Familien, die derzeit noch fehlen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 11.07.2011
Frauen

""Der Kapitalismus zerstört die Empathie". Renata Schmidtkunz spricht mit Wolfgang Schmidbauer, Psychotherapeut

1827 veröffentlicht der deutsche Dichter Wilhelm Hauff das Märchen "Das kalte Herz". Es erzählt die Geschichte des Peter Munk, der im Schwarzwald eine Köhlerei betreibt und davon träumt, viel Geld zu haben und respektiert zu werden. Dieser Wunsch lässt ihn einen Pakt mit einem Waldgeist eingehen, der ihn und seine Familie fast zerstört.

Der in München lebende Psychotherapeut Wolfgang Schmidbauer, bekannt durch Bücher wie "Die hilflosen Helfer" oder "Psychologie des Terrors", nimmt dieses Märchen in seinem neuen Buch "Das kalte Herz" als Ausgangspunkt, um darüber nachzudenken, wie in der Konsumgesellschaft die seelische Reife leidet und die moderne Geldwirtschaft gegen die Gefühle der Menschen arbeitet. Der Kapitalismus, sagt Schmidbauer, zerstört die Fähigkeit zur Empathie, also die Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinzudenken und einzufühlen. Die Folge der Sehnsucht oder Gier nach mehr ist die Selbstzerstörung.

Schmidbauer war einer der ersten Kritiker der Konsumgesellschaft aus ökologisch-psychologischer Sicht (Homo consumens, 1972; Jetzt haben, später zahlen, 1995).
Im Gespräch mit Renata Schmidtkunz analysiert er, wie die Ökonomisierung unserer Lebenswelt auch unsere menschlichen Beziehungen verändert."

Den gesamten Artikel finden Sie unter foglendem Link: ...
Quelle: www.orf.at 08.07.2011
Radio-Sendung

"Es gibt Menschen, die tief und fest schlafen, kaum dass sie in der Horizontalen liegen. Andere zählen Schäfchen, verzichten auf Alkohol und fettes Essen und finden trotzdem keine Ruhe - die Folge: bleierne Müdigkeit am Tag. 'Insomnie' heißt das Schreckgespenst, das jedes fünfte deutsche Schlafzimmer regelmäßig heimsucht: krankhafte Schlaflosigkeit. Schlafstörungen ruinieren die Stimmung und zehren an der Leistungsfähigkeit - und sie gefährden Menschenleben: Der berüchtigte Sekundenschlaf ist angeblich für ein Viertel aller tödlichen Unfälle auf Autobahnen verantwortlich. In Stressphasen oder Lebenskrisen sind unruhige Nächte normal. Was aber kann man tun, wenn die Schlaflosigkeit zum Dauerproblem wird? Christina Baak schläft selten länger als zwei Stunden. Ein Martyrium für Körper und Geist. Im Schlaflabor hofft sie, eine Lösung für ihr Problem zu finden. Bis zu 40 Millionen Deutsche sind notorische Schnarcher. Während sie selbst seelenruhig schlummern, leiden ihre Partner Höllenqualen. Und nicht nur Männer sind sägende Störenfriede, auch bei Frauen flattern nachts geräuschvoll erschlaffte Gaumensegel beim Atmen. Vielen bleibt nur der Auszug aus dem gemeinsamen Bett oder eine korrigierende Operation. Fast immer wird die Nachtruhe für lange Zeit empfindsam gestört, wenn Liebespaare Eltern werden. Schätzungsweise jeder fünfte Säugling ist ein Schreibaby, lässt sich selbst von den gewohnten Bezugspersonen nicht beruhigen. Als Schreibabys bezeichnen Ärzte Kinder, die mindestens drei Stunden am Stück, mindestens drei Tage pro Woche und mindestens drei Wochen lang schreien. Mit Hilfe von Therapeuten kann der Teufelskreis aus zu wenig Schlaf, Nervosität und Aggressionen durchbrochen werden. SPIEGEL TV über durchwachte Nächte, den nervraubenden Kampf mit der Bettdecke und wirksame Strategien, chronischer Schlaflosigkeit zu begegnen."
Quelle: www.vox.de 08.07.2011
TV-Sendung

"Der jährliche Wiener Linien-Flohmarkt ist ein Fundus für historische Erinnerungsstücke der Wiener Straßenbahnen und dient gleichzeitig der guten Sache: Jedes Jahr geht der Erlös an eine Sozialeinrichtung. Heute übergab Michael Lichtenegger, Geschäftsführer der Wiener Linien, in der Caritas Kinder- und Jugendeinrichtung "Am Himmel" 13.000 Euro in Form eines symbolischen Therapiepakets an Caritasdirektor Michael Landau. Die Spende fließt in notwendige Therapiekosten, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Landau freute sich über das wertvolle Therapiepaket: "Viele Familien stellt die Finanzierung von ergänzenden Therapien, die nicht von den Krankenkassen gedeckt werden, vor unlösbare Herausforderungen. Deshalb müssen wir als Caritas helfend einspringen und sind dabei dringend auf Spendenmittel angewiesen. Der Beitrag der Wiener Linien ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, damit die Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen die individuelle Hilfestellung bekommen, die sie brauchen." [...]"

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Quelle: Rathauskorrespondenz vom 05.07.2011
Pressemeldung Spenden

"Unter dem Motto "Raus aus dem Alltag - rein in den Urlaub" unterstützt die MAG ELF Ferienaufenthalte für Wiener Kinder von fünf bis 14 Jahren sowie Sommerurlaube für Familien. Damit haben auch einkommensschwächere Familien die Möglichkeit, den Alltag hinter sich zu lassen und die Ferien so richtig zu genießen.

Sport und Spaß mit Freunden

In 14 attraktiven Ferienquartieren in Niederösterreich, Salzburg und in der Steiermark können Kinder von fünf bis 14 Jahren abwechslungsreiche Ferien erleben. Tolle Angebote wie Sport- und Abenteuercamps, Kreativwerkstatt, Urlaub am Bauernhof oder Reit- und Bogenschießkurse machen den Urlaub zum unvergesslichen Erlebnis. Auch Kindern mit besonderen Bedürfnissen steht ein spezielles Angebot zur Verfügung. Der Kostenbeitrag für diese zwei- bis dreiwöchigen Ferienturnusse richtet sich nach dem Familieneinkommen. [...]"

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Quelle: Sommer in Wien - Freizeitangebote fuer Kinder und Jugendliche 04.07.2011
Kinder

"KiVi Kids…vital!, unser multidisziplinäres Gesundheitsförderungsprogramm, das die Fachleute der aks Gesundheitsvorsorge in den letzten beiden Jahren gemeinsam mit engagierten Lehrpersonen und Vertreterinnen des Landesschulrates entwickelt und erprobt haben, startet ab Herbst 2011 in den Vorarlberger Volksschulen.

Es baut mit den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung und psychosoziales Wohlbefinden auf den zentralen Säulen der gesunden Schule auf. Aktivierungs-, Entspannungs- und Genussübungen für mehr Wohlbefinden und Lernbereitschaft sollen Kindern, Lehrpersonen und Eltern den Schulalltag erleichtern.

Für Spaß und Vergnügen sorgen „Lilli und Willi“, die die Kinder durch ihre Volksschulzeit begleiten. Attraktive Arbeitsmaterialien für Lehrpersonen, Kinder und Eltern regen dazu an, täglich etwas für das eigene Wohlbefinden zu tun. [...]"

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Quelle: aks Newsletter 2/2011 - 01.07.2011
Kinder Newsletter

"Die Behauptungen des Rechtskommitees Lambda, wonach Wien gleichgeschlechtlichen Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, die Anerkennung verweigere, können wir entkräften", stellten die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger und der Grüne Wiener Gemeinderat Klaus Werner-Lobo am Mittwoch klar.

Der Magistrat der Stadt Wien sei stets bemüht, innerhalb der Grenzen der zu vollziehenden Bundesgesetze positive Lösungen für die Anliegen der KundInnen zu finden. Mangels Judikatur seien in Präzidenzfällen vielfältige Abklärungen mit den zuständigen Ministerien notwendig, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen.

Nach der österreichischen Rechtslage kann eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts geschlossen werden. Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz ist erst seit 1. Jänner 2010 in Kraft. Die zu klärende Rechtsfrage in diesem Zusammenhang war, ob vor Inkrafttreten des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich als eingetragene Partnerschaften anerkannt werden können und somit die Voraussetzung für die Familienzusammenführung in Österreich überhaupt existiert.

Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit und um dem Paar weitere Wartezeiten für die Familienzusammenführung in Österreich zu ersparen, wurde die Wiederholung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft in Österreich angeboten. Nunmehr sind sie zusätzlich im Besitz einer österreichischen Partnerschaftsurkunde, wodurch Behördenwege in Österreich erleichtert werden.

Mittlerweile gelang es, die Rechtsfrage durch die intensiven Bemühungen der MA 35 mit den zuständigen Ministerien im Sinne der KundInnen zu klären. "Mittlerweile werden im Ausland eingegangene gleichgeschlechtliche Ehen - auch wenn sie vor Inkrafttreten des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes geschlossen wurden - als eingetragene Partnerschaften durch die Wiener Behörden anerkannt. Damit ist nunmehr auch die Vorfrage für aufenthaltsrechtliche Bewilligungen eindeutig geklärt", so Frauenberger. ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 29.06.2011
Pressemeldung

Pflegeeltern, die bei der Stadt Wien beschäftigt sind, erhalten künftig die gleichen Rechte wie Adoptiveltern. SPÖ und Grüne wollen in der morgigen Sitzung des Wiener Landtages einen entsprechenden Initiativantrag beschließen. Konkret erhalten Pflegeeltern in Hinkunft Anspruch auf Elternkarenz sowie auf Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes. Bisher war diese Möglichkeit Adoptiveltern bzw. leiblichen Eltern vorbehalten. Notwendig für diese Änderung sind Novellen der Dienstordnung, der Besoldungsordnung sowie der Vertragsbedienstetenordnung.

"Pflegeeltern leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, in dem sie Kinder, die aus schwierigen familiären Situationen kommen, bei sich aufnehmen. Wir wollen sie daher bestmöglich unterstützen und ihnen die gleichen Rechte wie allen anderen Eltern einräumen", so die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger.

Die Gleichstellung von Pflegeeltern bei Karenz- und Teilzeitanspruch sei auch für gleichgeschlechtliche Paare von besonderer Bedeutung, ergänzt Frauenberger. Wien werde hier wieder seiner österreichweiten Vorbildrolle gerecht. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen laut geltendem Bundesgesetz keine Kinder adoptieren und ihnen bleiben auch die Möglichkeiten der medizinisch unterstützten Fortpflanzung verwehrt. Pflegeelternschaft ist für sie daher oft die einzige Möglichkeit, gemeinsam Kinder aufzuziehen - zumindest wenn Sie in Wien, Salzburg oder der Steiermark leben. Andere Bundesländer verwehren gleichgeschlechtlich Liebenden auch die Möglichkeit der Pflegeelternschaft. ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 29.06.2011
Familie Pressemeldung

"201. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Auf Grund des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2011, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung – NAG-DV), BGBl. II Nr. 451/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 498/2009, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift des 1. Abschnittes wird das Zitat „Abs. 3“ durch das Zitat „Abs. 2“ ersetzt.
2. In der Überschrift des § 1 wird das Wort „Aussehen“ durch das Wort „Form“ ersetzt.
3. Die Überschrift des § 2 lautet:
„Aufenthaltstitel“

4. § 2 Abs. 1 lautet:
„(1) Ein Aufenthaltstitel zur Niederlassung kann erteilt werden als:
1. „Rot-Weiß-Rot – Karte“ (§ 8 Abs. 1 Z 1 NAG);
2. „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ (§ 8 Abs. 1 Z 2 NAG);
3. „Blaue Karte EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 3 NAG);
4. „Niederlassungsbewilligung“ (§ 8 Abs. 1 Z 4 NAG);
5. „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ (§ 8 Abs. 1 Z 5 NAG);
6. „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ (§ 8 Abs. 1 Z 6 NAG);
7. „Daueraufenthalt – EG“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 NAG);
8. „Familienangehöriger“ (§ 8 Abs. 1 Z 8 NAG);
9. „Daueraufenthalt – Familienangehöriger“ (§ 8 Abs. 1 Z 9 NAG).“

5. In § 2 Abs. 3 werden die Wortfolge „„Niederlassungsbewilligung“ und „Aufenthaltsbewilligung“ sind“ durch die Wortfolge „sind gegebenenfalls“ und der Klammerausdruck „(Abs. 1 oder 2)“ durch den Klammerausdruck „(Abs. 2)“ ersetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.06.2011
Gesetz


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