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1209 News gefunden


"101. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) zur Satzung erklärt wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 28. März 2012 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:

Satzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)

S 2/2012/XXII/96/2

Geltungsbereich der Satzung

§ 1.
a) Fachlich: für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden

Ausnahmen:
- öffentlich-rechtliche Einrichtungen
- Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten
- Rettungs- und Sanitätsdienste
- Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime),
- selbst organisierte bzw. elternverwaltete Kindergruppen
- Einrichtungen der Kinderbetreuung durch Tagesmütter(-väter)

b) Räumlich: für die Republik Österreich, ausgenommen das Bundesland Vorarlberg

c) Persönlich: Alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/inne/n im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 29.03.2012
Gesetz

"Chantal oder Anna? Kevin oder Paul? Modename oder Erinnerung an die geliebten Großeltern? Wissenschaftler der Uni Kassel haben ein Internet-Portal für werdende Eltern entwickelt, die sich mit der Namenssuche schwer tun.

Es allen in Familie und Freundeskreis mit dem Vornamen des Babys Recht zu machen, ist nahezu unmöglich. Und die Medien sorgen mit Berichten über soziale und wirtschaftliche Benachteiligung bestimmter Namen, zugespitzt „Kevinismus“ und „Chantalismus“, für weitere Verunsicherung.
Dieses Problem hatte auch Folke Mitzlaff von der Universität Kassel kurz vor der Geburt seines ersten Kindes. Hilfe fand er im eigenen Forschungsgebiet, der Wissensverarbeitung. Gemeinsam mit seinem Kollegen entwickelte er eine Datenbank, die Namenssuchenden bei der Wahl helfen soll. [...]"

Pressemitteilung der Universität Kassel
© wissenschaft.de – Marion Martin

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.wissenschaft.de Newsletter 28.03.2012
Forschung Newsletter Pressemeldung

"Die familientage-Broschüre verrät Familien, wo was los ist. Zwei Oster-Highlights: Die Osterspieltage und die Märchentage im Rathaus.

Oster-Action muss man in Wien nicht lange suchen! Die kostenlose familientage-Broschüre im April bietet zahlreiche Tipps für die ganze Familie: Neben Ausflügen durch Wien, Expeditionen durch die Frühlingsnatur und 100% familiengerechten Kino-, Theater- und Museums-Angeboten stehen auch zahlreiche bunte Oster-Highlights wie Bastel-Werkstätten und Feste auf dem Programm. Zwei ganz besondere Highlights sind die Osterspieltage in der spielebox am 2., 3. und 10. April und die wienXtra-Märchentage am 4. und 5. April im Wiener Rathaus. Alle Aktionen sind günstig oder gratis. Mit der familientage-Aktionskarte gibt's noch mehr Ermäßigungen – am besten gleich mit der Broschüre mitbestellen!

Märchenhaftes Getümmel im Rathaus

Die wienXtra-Märchentage verwandeln das Wiener Rathaus am 4. und 5. April jeweils von 11:00 bis 18:30 in eine zauberhafte Märchenwelt für Familien. Geschichten von verwunschenen Schlössern, widerspenstigen Prinzessinnen, seltsamen Fabelwesen und Zauberern aus aller Welt stehen am Programm. Bekannte ErzählerInnen nehmen die BesucherInnen auf abenteuerliche Märchenreisen mit. Die wienXtra-spielebox garantiert Spieleaction mit zahlreichen Brettspielen, Kreativstationen laden zum Mitmachen ein, Walking Acts verzaubern mit ihren Tricks und Face-Paintings verwandeln Kinder in Fantasiegestalten. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 23.03.2012
Familie Info-Material Jugendliche Kinder Newsletter Pressemeldung

"HILFE GEGEN ESSSTÖRUNGEN

WIE ERKENNE ICH ERSTE ANZEICHEN VON MAGERSUCHT?

Der Rückzug einer Person ist meist das erste eindeutige Anzeichen. Eltern fällt oft auf, dass Kinder ein verändertes Essverhalten haben. Sie essen entweder nur noch ganz gesunde Sachen bzw. fast gar nichts mehr. Oder sie nehmen extrem viel Süßigkeiten, wie Schokolade, zu sich, dafür sonst keine Nahrung. Das offensichtlichste Anzeichen: Die extreme Gewichtsabnahme. Oft werden dann mehrere Schichten Kleidung angezogen, und es wird extrem viel Sport betrieben.

WIE VERHALTE ICH MICH ALS MUTTER, ANGEHÖRIGE?

Keinen Druck ausüben. Es ist wichtig, jede weitere Kontrolle zu unterlassen.
Kontraproduktiv ist es, das Essverhalten der Betroffenen kontrollieren zu wollen - zu sagen "Iss doch einfach mehr!" Das Essen nicht portionieren, sondern in Töpfen am Tisch anrichten. Zudem sollte man das Thema offen ansprechen. Natürlich wird die Betroffene mit Zurückweisung reagieren, denn es geht ja bei dieser Art der Sucht um Kontrolle. Diese Kontrolle ist ein Lösungsversuch für problematische Lebenssituationen (Stress, emotionale Kälte, traumatische Erfahrungen). Sagen und zeigen Sie: "Ich bin für dich da!" Emotionale Nähe ist wichtig.

KANN ICH MEIN ERWACHSENES KIND ENTMüNDIGEN?

Die letzte Möglichkeit. Für Schemm ist Entmündigung eine schlechte Alternative, die wenig bringt. "Es geht immer um die Würde des Menschen."
Rechtlich ist es möglich: Es kann jemand vom Gericht als Sachwalter - am besten aus dem Vertrauenskreis der Betroffenen - bestellt werden. Oft geben auch die Spitäler eine Anregung vor Gericht. Die Sachwalterbestellung setzt aber voraus, dass die Betroffene nicht mehr geistig in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

AB WANN WIRD EINE ESSSTÖRUNG LEBENSBEDROHLICH?

Body Mass Index. Wenn der BMI, der Body Mass Index, unter den Wert von 15 oder 14 fällt. Die Gewichtsklasse nennt man Sondergewicht - denn ab da an sollten die lebenswichtigsten Körperfunktionen mithilfe einer Sonde aufrecht erhalten werden. ...
Quelle: Österreich 17.03.2012 Seite 16
Zeitungs-Artikel

"Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, wird vom Ungültigwerden der Kindermiteintragung nicht berührt."

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: HELP.gv.at Newsletter März 2012
Familie Newsletter

"Die Dritte Landtagspräsidentin Marianne Klicka gratulierte FEM Süd und MEN für die Auszeichnungen beim Österreichischen Vorsorgepreis. Zahlreiche herausragende Projekte aus unterschiedlichen Bereichen und allen Bundesländern wurden beim Wettbewerb "Vorsorgepreis", der bereits zum vierten Mal vom Land Niederösterreich ausgeschriebenen wurde, eingereicht. Das Projekt "Gesund arbeiten ohne Grenzen", in dem FEM Süd betriebliche Gesundheitsförderung für Reinigungsmitarbeiterinnen des KAV umsetzt, wurde am 4. März 2012 ebenso ausgezeichnet wie das Projekt "Gesundheit für wohnungslose Frauen, Männer und Familien in Wien" von FEM und MEN. "Die beiden Gesundheitszentren FEM und MEN konnten sich gegen die Konkurrenz aus ganz Österreich behaupten und mit ihren Projekten beweisen, dass Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge wichtige Themen in unserer Stadt sind", freut sich Klicka. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 08.03.2012
Frauen Männer Newsletter Pressemeldung

"59. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Frauenförderungsplan des Justizressorts für den Zeitraum bis 31. Dezember 2016

Auf Grund des § 11a Abs.1 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes - B-GlBG, BGBl.Nr.100/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2011, wird verordnet:

Frauenförderungsplan für das Justizressort für den Zeitraum bis 31. Dezember 2016

Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

Ziele

§ 1. (1) Das Bundesministerium für Justiz bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.

(2) Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt und erreicht werden
1. die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen,

2. die Förderung der beruflichen Identität und des Selbstbewusstseins von Frauen,

3. die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern,

4. der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen,

5. die aktive Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,

6. die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen und Beratungsgremien,

7. die Objektivierung der Eignungsbeurteilungen durch den Entfall von diskriminierenden, rollenstereotypen Bewertungskriterien,

8. die Anhebung des Frauenanteils in den Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppen oder Funktionsbereichen (siehe § 4), in denen Frauen unterrepräsentiert sind,

9. die Anhebung des Frauenanteils in Führungspositionen sowie

10. die Umsetzung der Leitgedanken des Gender Mainstreaming, des Gender-Budgeting und der Wirkungsorientierung zu den Gleichstellungszielen in sämtlichen Maßnahmen und Politiken ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 07.03.2012
Gesetz

"49. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung


Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2011, wird verordnet:


INHALTSVERZEICHNIS


1. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen

§ 1 Ziele

§ 2 Bevorzugte Aufnahme gemäß § 11b B-GlBG

§ 3 Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG

§ 4 Ausschreibungen

§ 5 Auswahlverfahren

§ 6 Maßnahmen zur Karriereplanung

§ 7 Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung

§ 8 Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Betreuungspflichten

§ 9 Kinderbetreuungsplätze

§ 10 Zusammensetzung von Kommissionen

§ 11 Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Frauenbeauftragten und der


Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

§ 12 Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 13 Sprachliche Gleichstellung

§ 14 Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 15 Information über einschlägige Rechtsvorschriften

2. Abschnitt - Umsetzung der Frauenförderungsmaßnahmen

§ 16 Zuständigkeit

§ 17 Dienstpflichten

3. Abschnitt - Schlussbestimmung

§ 18 Inkrafttreten und Außerkrafttreten [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.02.2012
Gesetz

"Wiener Stadtwerke-Mitarbeiter können ein Monat lang bei der Familie zu Hause sein

Die Wiener Stadtwerke bieten seit kurzer Zeit jenen Mitarbeitern, die Nachwuchs erwarten, das "Papa-Monat" genannte Karenzierungsmodell an. Der "Papa-Monat" soll bei den werdenden Vätern das Interesse für die später mögliche Väterkarenz wecken. Gleich nach der Geburt des Kindes maximal ein Monat zu Hause zu verbringen ist nicht nur eine wichtige Unterstützung für Frau und Kind, sondern sensibilisiert auch dafür, in Väterkarenz zu gehen.

"Familien benötigen gerade in jener Zeit, in welcher Nachwuchs in das Leben tritt, besonderen Zusammenhalt. Durch den Papa-Monat werden die Mütter entlastet und die Väter können sich viel besser auf die sich verändernden Lebensumstände durch den Nachwuchs einstellen. Es ist eine Win-Win-Situation, die zum Wohle der ArbeitnehmerInnen geschaffen und umgesetzt wurde. Ich bin stolz auf die Wiener Stadtwerke, die ihren Mitarbeitern und deren Familien diese gemeinsame Zeit ermöglichen. Viele andere Unternehmen mögen diesem Beispiel folgen", so Wiens Vizebürgermeisterin und für die Wiener Stadtwerke zuständige Stadträtin Renate Brauner. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 23.02.2012
Familie Männer Pressemeldung

"Sie können weder sprechen noch auf Gegenstände zeigen oder laufen. Laut einer neuen Studie sind Kinder ab einem Alter von sechs Monaten aber trotzdem in der Lage, Äpfel von Birnen zu unterscheiden.

Bislang gingen Psychologen davon aus, kleine Kinder könnten einzelne Wörter erst ab einem Alter von zehn Monaten zuordnen – also ungefähr dann, wenn sie beginnen, selbst zu sprechen. Elika Bergelson und Daniel Swingley von der University of Pennsylvania in Philadelphia haben nun erste Hinweise dafür gefunden, dass Kinder – ohne es verbal oder auf eine andere Art und Weise deutlich machen zu können – einfache Wörter durchaus verstehen.

In einem ersten Experiment zeigten die beiden Psychologen 33 Kindern zwischen sechs und neun Monaten Bilder, auf denen je ein Lebensmittel und ein Körperteil zu sehen war – wie beispielsweise ein Apfel und eine Nase oder eine Banane und Augen. Ein Elternteil der Babys fragte jeweils nach einem der beiden Objekte. Um herauszufinden, ob die Kinder tatsächlich den Begriff mit dem Objekt verbanden, stellten die Eltern den Satz von Bild zu Bild unterschiedlich: Siehst du den Apfel? Schau mal, die Nase! Wo ist die Banane? [...]"

Elika Bergelson und Daniel Swingley (University of Pennsylvania, Phlidelphia): PNAS, Early Edition, doi: 10.1073/pnas.1113380109

© wissenschaft.de – Marion Martin

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.wissenschaft.de Newsletter 15.02.2012
Forschung Kinder


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